Kosten für Kinder und Jugendliche
Es entstehen ihnen keine Kosten, da ich über die Kasenärztliche Vereinigung abrechne.

Kosten für Erwachsene Patienten

1. Private Versicherungen
2. Private Versicherungen und Beihilfe
3. Gesetzliche Versicherungen
4. Selbstzahler

1. Falls Sie ausschließlich privat versichert sind, ist in Ihrem Fall die Kostenübernahme größtenteils ohne Problem möglich. Allerdings empfiehlt es sich die notwendigen Regelungen und Formalitäten vorab bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen, da der Leistungsumfang vertragsabhängig ist.

2. Falls Sie privat versichert und Beihilfe berechtigt sind, sollten Sie sich vorher unbedingt mit Ihrer Krankenkasse und der Beihilfestelle in Verbindung setzen, um Ihren Leistungsanspruch zu klären.

3. Auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie die Möglichkeit, mein Angebot in Anspruch zu nehmen. Beim Nachweis unzumutbar langer Wartezeiten bei niedergelassenen Psychotherapeuten können Sie unter Umständen die Behandlung in einer privaten Psychotherapeutischen Praxis erstattet bekommen (Kostenerstattungsverfahren). Ich empfehle Ihnen alle notwendigen Schritte im Vorfeld genau mit Ihrer jeweiligen Krankenkasse abzuklären, da dieses Verfahren bei den gesetzlichen Krankenkassen sehr unterschiedlich gehandhabt wird.

4. Für Selbstzahler berechnen sich die Behandlungskosten nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOP). In diesem Fall sind keine weiteren Schritte im Vorfeld notwendig. Sie können direkt Kontakt zu mir aufnehmen.

Gerne können Sie mich ansprechen, wenn Sie bezüglich der Therapie Fragen haben.